Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für verschiedene Reiseangebote des Kirschkamperhofs:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für FERIEN-CAMPS auf dem Kirschkamperhof
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für GRUPPENREISEN auf dem Kirschkamperhof
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für EINZELREISENDE auf dem Kirschkamperhof (bspw. Sternstunden oder Männer-Camp)
- Hausordnung des Kirschkamperhof
- Weitere Hinweise zum Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen für FERIEN-CAMPS auf dem Kirschkamperhof
- -1- Reisebedingungen
Die nachstehenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zustande kommenden Reisevertrags zwischen dem Reiseveranstalter Kirschkamperhof e.V. – nachstehend „KKH“ abgekürzt – und seinen Reisegästen bzw. Kunden – nachstehend „TN“ abgekürzt.
- -2- Abschluss des Reisevertrages
Grundlage des Angebots des KKH und der Buchung des TN sind die Campausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
Anmeldungen für unsere Camps sind ausschließlich über das Online-Formular auf kirschkamperhof.de an den KKH als Reiseveranstalter zu richten. Bei der elektronischen Übermittlung der Anmeldedaten über das Kontaktsystem der Homepage wird der Eingang der Daten auf elektronischem Wege bestätigt. Dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
Mit der Anmeldung bietet der TN dem KKH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Campausschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt zustande, indem der KKH diese Anmeldung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Werktage vor Camp-Beginn, ist der KKH hierzu nicht verpflichtet.
Eine Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze. Hierüber gibt die Belegungsampel auf unserer Homepage Auskunft. Grün bedeutet, dass für dieses Camp Anmeldungen möglich sind. Gelb bedeutet, dass sich das Camp bereits gefüllt hat und nur noch eine überschaubare Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Rot bedeutet, dass das Camp für einige oder alle ausgeschriebenen Altersgruppen bereits ausgebucht ist.
Die Belegungsampel garantiert keine Verfügbarkeit. Eine verbindliche Zusage für das Camp erhält der TN in jedem Fall erst mit der Anmeldebestätigung. Die Umsetzung der auf der Anmeldung angegeben Zimmerwünsche kann nicht garantiert werden.
- -3- Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Campausschreibung. Neben Unterkunft in Mehrbettzimmern und Vollpension sind die Programmgestaltung sowie die pädagogische Betreuung der TN Teil der Leistungen.
Nimmt der TN einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
Eine Teilnahme an den Camps des KKH ohne Übernachtung ist nicht möglich oder nur, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich erwähnt wird.
Für verloren gegangene und vergessene Gegenstände sowie Kleidung übernehmen wir keine Haftung! Fundsachen werden grundsätzlich eine Woche nach Camp-Ende entsorgt. Wir empfehlen keine Wertgegenstände und elektronischen Geräte mitzuführen.
- -4- Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,- pro Person und Camp. Die Anzahlung wird auf den Restreisepreis angerechnet. Ca. 4-6 Wochen vor dem Camp erhält der Kunde die Rechnung über den Restbetrag.
Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom TN trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so ist der KKH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
- -5- Rücktritt durch den TN / Stornokosten
Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Tritt der TN zurück, so verliert der KKH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist jedoch berechtigt, vom TN eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KKH:
– bis 14 Tage vor Camp-Beginn wird die Anzahlung von EUR 50,- einbehalten
– 13 bis 7 Tage vor Camp-Beginn: 50% des Reisepreises
– in der letzten Woche vor Camp-Beginn oder bei Nichtantritt des Camps: 90% des Reisepreises
Dem TN bleibt es unbenommen, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Es ist nicht möglich, Ersatzteilnehmer zu benennen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- -6- Umbuchungen
Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des TN nach der Buchung des Camps Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen werden (Umbuchungen), so erhebt der KKH bis 4 Wochen nach Erhalt der Anzahlung ein Umbuchungsentgelt von 25,- € je Änderungsvorgang. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Es steht dem TN frei, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in Form des Umbuchungsentgeltes überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Es ist nicht möglich, Ersatzteilnehmer zu benennen.
- -7- Rücktritt / Kündigung durch den KKH
Der KKH kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der KKH verpflichtet, den TN unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ebenfalls kann der KKH vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Camp-Beginn kündigen, wenn die Gründe der Absage vom KKH nicht zu vertreten sind, oder wenn der Durchführung des Camps Hindernisse entgegenstehen, die vom KKH nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
Der KKH kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN die Durchführung des Camps ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des KKH, die auch durch den Freizeitleiter ausgesprochen werden kann, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder der TN sich sonst stark vertragswidrig verhält. Kündigt der KKH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. evtl. ersparter Aufwendungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
- -8- Persönliche Voraussetzung, Aufsichtspflicht und Betreuung
Mit Zustandekommen des Reisevertrags erlauben die Erziehungsberechtigten ihrem Kind, an allen Camp-Aktivitäten teilzunehmen. Es wird erwartet, dass sich die TN an den angebotenen Aktivitäten aktiv beteiligen. Ausnahmen sind dem KKH ausdrücklich schriftlich, anzuzeigen. Angebote in Ferien-Camps, in der Natur und mit Tieren beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Der KKH verpflichtet sich, die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jeder TN einen sicheren Umgang mit den angebotenen Aktionen erlernt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind dem KKH vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Alkohol-, Nikotin und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln während des gesamten Reisezeitraums untersagt sind. Der KKH haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Darüber hinaus gilt die Hausordnung des KKH, die als Anhang an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehbar ist.
Durch Abschluss des Reisevertrages übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den KKH. Der KKH delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam („CBnen“). Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen der CBnen Folge zu leisten hat.
Die Erziehungsberechtigten erlauben ihrem Kind, sich in freien Zeiten frei auf dem Gelände des Kirschkamperhofs zu bewegen, auch wenn eine Aufsicht hier mitunter nicht durchgängig gegeben ist.
Nimmt der TN an zwei aufeinanderfolgenden Camps teil, so ist eine Aufsicht zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn des zweiten Camps nicht gewährleistet. Der TN kann selbstverständlich auf dem Kirschkamperhof warten und am Mittagessen teilnehmen.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der TN vom Camp ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport zu tragen (siehe auch Punkt 7).
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der KKH rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine Einzelbetreuung nicht gewährleistet werden kann, behält sich der KKH in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
- -9- Mitwirkungspflichten des TN
Der TN hat auftretende Mängel unverzüglich bei den eingesetzten Freizeitleitenden („Head-CB“ und „Referent“ genannt) oder einem Mitarbeitenden im Büro des KKH anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu bitten. Die Freizeitleitenden sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es ein TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der KKH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der KKH kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird das Camp infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der KKH innerhalb einer vom TN gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der TN den Vertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den TN bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom KKH verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.
- -10- Haftungsbeschränkung des KKH
Die vertragliche Haftung des KKH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Camp und TN auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der KKH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den KKH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des KKH für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Camp und TN beschränkt.
- -11- Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber dem KKH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Freizeitleitende und Hausleitungen sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
Reisevertragliche Ansprüche des TN nach §§ 651c bis 651f BGB gegenüber dem KKH verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes, soweit ein Schaden des TN weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KKH, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem TN und dem KKH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der KKH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- -12- Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der TN dem KKH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Betreuung des TN erforderlich ist. Der KKH hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit/ohne Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Besonderheiten), die der TN dem KKH überlassen hat. Ist der TN mit der über den Vertragszweck hinaus gesetzlich zulässigen Verwendung seiner Daten nicht einverstanden, so hat er das Recht, der Verwendung der Daten zu widersprechen. Der TN hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim KKH gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@kirschkamperhof.de oder unter der u. g. Adresse kann der TN der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit kostenfrei widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
- -13- Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem KKH und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der TN kann den KKH nur in Krefeld verklagen. Für Klagen durch den KKH gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Soweit der TN Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
- -14- Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist der Kirschkamperhof e. V., vertreten durch den Vorstand: Christian Seitzinger, Dr. Andreas Wendt, Martina Vogel, Anna-Lena Sichelschmidt, Daniela Jahn
Anschrift: Luiter Weg 238,
47802 Krefeld
Tel.: 02151 / 966996
Fax: 02151 / 966998
E-Mail: info@kirschkamperhof.de
Homepage: www.kirschkamperhof.de
Kontoverbindung:
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
IBAN (Kirschkamperhof allgemein): DE 78 3546 1106 8510 3010 14
IBAN (ausschließlich für TN-Beiträge in Ferien-Camps): DE81 3546 1106 8510 3010 57
Allgemeine Geschäftsbedingungen für GRUPPENREISEN auf dem Kirschkamperhof
- -1- Reisebedingungen
Die nachstehenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zustande kommenden Reisevertrags zwischen dem Reiseveranstalter Kirschkamperhof e.V. – nachstehend „KKH“ abgekürzt – und seinen Reisegästen bzw. Kunden – nachstehend „TN“ abgekürzt.
- -2- Abschluss des Reisevertrages
Grundlage des Angebots des KKH und der Buchung des TN sind die Campausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
Die Anmeldung erfolgt über eine persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Büro per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf unserer Homepage. Dies ist nötig, da wir jede Gruppenreisen auf dem Kirschkamperhof individuell bearbeiten.
Mit der Anmeldung bietet der TN dem KKH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Campausschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt zustande, indem der KKH diese Anmeldung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Werktage vor Camp-Beginn, ist der KKH hierzu nicht verpflichtet.
Eine Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze. Hierüber gibt die Belegungsampel auf unserer Homepage Auskunft. Grün bedeutet, dass für dieses Camp Anmeldungen möglich sind. Gelb bedeutet, dass sich das Camp bereits gefüllt hat und nur noch eine überschaubare Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Rot bedeutet, dass das Camp bereits ausgebucht ist und allenfalls Platz für eine kleine Gruppe bietet.
Die Belegungsampel garantiert keine Verfügbarkeit. Eine verbindliche Zusage für das Camp erhalten Sie in jedem Fall erst mit der Buchungsbestätigung. Bitte informieren Sie sich bei einer gelben oder roten Ampel zunächst telefonisch über verfügbare Plätze.
Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch den KKH vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem KKH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
- -3- Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung. Neben Unterkunft in Mehrbettzimmern und Vollpension ist die Programmgestaltung Teil der Leistungen. Die Programme sind exemplarisch, die Referierenden behalten sich Änderungen vor.
Nimmt der TN einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
Eine Teilnahme an den Camps des KKH ohne Übernachtung ist nicht bzw. nur nach Vorabsprache möglich.
- -4- Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den voraussichtlichen Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restreisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist binnen drei Wochen nach Erhalt einer Abschlussrechnung nach Ablauf des Camps fällig.
Bitte teilen Sie uns zu Beginn des Konfirmandenjahrgangs / Schuljahres Ihre genauen Zahlen mit. Diese Zahlen gelten als verbindlich für den Teilnahmebetrag.
Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so ist der KKH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
- -5- Rücktritt durch den TN / Stornokosten
Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Tritt der TN zurück, so verliert der KKH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist jedoch berechtigt, vom TN eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KKH:
– bis 43 Tage vor Camp-Beginn: 25% des Reisepreises
– 42 bis 29 Tage vor Camp-Beginn: 50% des Reisepreises
– 28 bis 15 Tage vor Camp-Beginn: 75% des Reisepreises
– danach oder bei Nichtantritt des Camps: 90 % des Reisepreises
Bei Ausfall von einzelnen Teilnehmern Ihrer Gruppe akzeptieren wir eine Abweichung von bis zu 10% (abgerundet) von der mit der Anzahlung vereinbarten Teilnehmerzahl und berechnen Ihnen diesen Anteil nicht. Für darüber hinausgehende Ausfälle einzelner Teilnehmer fallen die oben genannten Rücktrittskosten an.
Dem TN bleibt es unbenommen, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- -6- Umbuchungen
Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des TN nach der Buchung des Camps Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen werden (Umbuchungen), so erhebt der KKH bis 14 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- € je Änderungsvorgang. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Es steht dem Kunden frei, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in Form des Umbuchungsentgeltes überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.
Es ist nicht möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
- -7- Rücktritt / Kündigung durch den KKH
Der KKH kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 50 vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der KKH verpflichtet, den TN unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ebenfalls kann der KKH vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Camp-Beginn kündigen, wenn die Gründe der Absage vom KKH nicht zu vertreten sind, oder wenn der Durchführung des Camps Hindernisse entgegenstehen, die vom KKH nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
Der KKH kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN die Durchführung des Camps ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des KKH, die auch durch den Referierenden ausgesprochen werden kann, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder der TN sich sonst stark vertragswidrig verhält. Kündigt der KKH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. evtl. ersparter Aufwendungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende selbst.
- -8- Persönliche Voraussetzung, Aufsichtspflicht und Betreuung
Nimmt eine betreuende Person einer Organisation, einer Firma, eines Bildungsträgers, einer Kirchengemeinde oder Schule an einem Camp des KKH teil, obliegt ihm weiterhin die Aufsichtspflicht über seine Gruppe. In besonderem Maße gilt dies für Minderjährige und/oder Menschen mit Behinderungen. Der TN versichert, dass bei Minderjährigen alle Einverständniserklärungen der Personenberechtigten vorliegen. Darin eingeschlossen ist die Erlaubnis, an allen Camp-Aktivitäten teilzunehmen. Ausnahmen sind dem KKH ausdrücklich, am Besten schriftlich, anzuzeigen. Angebote in den Camps, in der Natur und mit Tieren beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Der KKH verpflichtet sich, die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jeder Teilnehmende einen sicheren Umgang mit den angebotenen Aktionen erlernt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind dem KKH vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Alkohol-, Nikotin und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln während des gesamten Reisezeitraums untersagt sind. Der Kirschkamperhof haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Darüber hinaus gilt die Hausordnung des KKH, die als Anhang an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehbar ist.
Bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder Anweisungen der Kirschkamperhof-Mitarbeitenden kann ein Gruppenteilnehmer vom Camp ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Betreuenden dafür zu sorgen, dass der Gruppenteilnehmer umgehend abgeholt wird (siehe auch Punkt 7).
Bei Schäden wird grundsätzlich der uns genannte Verantwortliche der Gruppe in Haftung genommen, wenn ein einzelner Verursacher nicht ermittelt werden kann.
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf eines Kindes/Jugendlichen, die die Durchführung des ausgeschriebenen Programms behindern oder spezielle räumliche oder kulinarische Gegebenheiten voraussetzen, muss der KKH rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden.
Für verloren gegangene und vergessene Gegenstände und Kleidung übernehmen wir keine Haftung. Aufgrund einer großen Zahl an Fundsachen bitten wir um Verständnis, dass der Versand von Fundsachen nur gegen im Voraus bezahlte Portogebühr erfolgen kann. Aus Lagergründen werden Fundsachen nur eine Woche lang aufbewahrt. Verschmutzte oder nasse Fundsachen bzw. Kleidung können wir aus hygienischen Gründen nicht aufbewahren.
Wir empfehlen keine Wertgegenstände und elektronischen Geräte mitzuführen.
- -9- Mitwirkungspflichten des TN
Der TN hat auftretende Mängel unverzüglich beim eingesetzten Referent oder einem Mitarbeitenden im Büro des KKH anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu bitten. Die Referierenden sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es ein TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der KKH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der KKH kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird das Camp infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der KKH innerhalb einer vom TN gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der TN den Vertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den TN bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom KKH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.
- -10- Haftungsbeschränkung des KKH
Die vertragliche Haftung des KKH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Camp und Teilnehmer auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der KKH für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den KKH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des KKH für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Camp und Teilnehmer beschränkt.
- -11- Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber dem KKH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Freizeitleiter und Hausleitungen sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
Reisevertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB gegenüber dem KKH verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KKH, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem TN und dem KKH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der KKH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- -12- Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der TN dem KKH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Betreuung des TN erforderlich ist. Der KKH hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit/ohne Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Besonderheiten), die der TN dem KKH überlassen hat. Ist der TN mit der über den Vertragszweck hinaus gesetzlich zulässigen Verwendung seiner Daten nicht einverstanden, so hat er das Recht, der Verwendung der Daten zu widersprechen. Der TN hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim KKH gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@kirschkamperhof.de oder unter der u. g. Adresse kann der TN der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit kostenfrei widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
- -13- Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem KKH und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der TN kann den KKH nur in Krefeld verklagen. Für Klagen durch den KKH gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Soweit der TN Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
- -14- Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist der Kirschkamperhof e. V., vertreten durch den Vorstand: Christian Seitzinger, Dr. Andreas Wendt, Martina Vogel, Anna-Lena Sichelschmidt
Anschrift: Luiter Weg 238, 47802 Krefeld
Tel.: 02151 / 966996
Fax: 02151 / 966998
E-Mail: info@kirschkamperhof.de
Homepage: www.kirschkamperhof.de
Kontoverbindung:
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
IBAN: DE78 3546 1106 8510 3010 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen für EINZELREISENDE auf dem Kirschkamperhof (z.B. Sternstunden, Männer-Camp etc.)
- -1- Reisebedingungen
Die nachstehenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zustande kommenden Reisevertrags zwischen dem Reiseveranstalter Kirschkamperhof e.V. – nachstehend „KKH“ abgekürzt – und seinen Reisegästen bzw. Kunden – nachstehend „TN“ abgekürzt.
- -2- Abschluss des Reisevertrages
Grundlage des Angebots des KKH und der Buchung des TN sind die Campausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.
Anmeldungen für unsere Camps sind ausschließlich über das Online-Formular auf kirschkamperhof.de an den KKH als Reiseveranstalter zu richten. Bei der elektronischen Übermittlung der Anmeldedaten über das Kontaktsystem der Homepage wird der Eingang der Daten auf elektronischem Wege bestätigt. Dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
Mit der Anmeldung bietet der TN dem KKH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Campausschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt zustande, indem der KKH diese Anmeldung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Werktage vor Camp-Beginn, ist der KKH hierzu nicht verpflichtet.
Eine Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze. Hierüber gibt die Belegungsampel auf unserer Homepage Auskunft. Grün bedeutet, dass für dieses Camp Anmeldungen möglich sind. Gelb bedeutet, dass sich das Camp bereits gefüllt hat und nur noch eine überschaubare Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Rot bedeutet, dass das Camp ausgebucht ist.
Die Belegungsampel garantiert keine Verfügbarkeit. Eine verbindliche Zusage für das Camp erhält der TN in jedem Fall erst mit der Anmeldebestätigung. Die Umsetzung der auf der Anmeldung angegeben Zimmerwünsche kann nicht garantiert werden.
- -3- Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Campausschreibung. Neben Unterkunft in Mehrbettzimmern und Vollpension sind die Programmgestaltung sowie die Begleitung der TN durch das Personal des KKH Teil der Leistungen.
Nimmt der TN einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
Eine Teilnahme an den Camps des KKH ohne Übernachtung ist nicht möglich oder nur, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich erwähnt wird.
Für verloren gegangene und vergessene Gegenstände und Kleidung übernehmen wir keine Haftung! Fundsachen werden grundsätzlich eine Woche nach Camp-Ende entsorgt. Wir empfehlen keine Wertgegenstände und elektronischen Geräte mitzuführen.
- -4- Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 50,- pro Person und Camp. Die Anzahlung wird auf den Restreisepreis angerechnet. Ca. 4-6 Wochen vor dem Camp erhält der Kunde die Rechnung über den Restbetrag.
Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom TN trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so ist der KKH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.
Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
- -5- Rücktritt durch den TN / Stornokosten
Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Tritt der TN zurück, so verliert der KKH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist jedoch berechtigt, vom TN eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim KKH:
– bis 14 Tage vor Camp-Beginn wird die Anzahlung von EUR 50,- einbehalten
– 13 bis 7 Tage vor Camp-Beginn: 50% des Reisepreises
– in der letzten Woche vor Camp-Beginn oder bei Nichtantritt des Camps: 90% des Reisepreises
Dem TN bleibt es unbenommen, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- -6- Umbuchungen
Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des TN nach der Buchung des Camps Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen werden (Umbuchungen), so erhebt der KKH bis 4 Wochen nach Erhalt der Anzahlung ein Umbuchungsentgelt von 25,- € je Änderungsvorgang. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Es steht dem TN frei, dem KKH nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in Form des Umbuchungsentgeltes überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Es ist nicht möglich, Ersatzteilnehmer zu benennen.
- -7- Rücktritt / Kündigung durch den KKH
Der KKH kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der KKH verpflichtet, den TN unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ebenfalls kann der KKH vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Camp-Beginn kündigen, wenn die Gründe der Absage vom KKH nicht zu vertreten sind, oder wenn der Durchführung des Camps Hindernisse entgegenstehen, die vom KKH nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
Der KKH kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN die Durchführung des Camps ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des KKH, die auch durch den Freizeitleiter ausgesprochen werden kann, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder der TN sich sonst stark vertragswidrig verhält. Kündigt der KKH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. evtl. ersparter Aufwendungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
- -8- Persönliche Voraussetzung, Aufsichtspflicht und Betreuung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind dem KKH vor Veranstaltungsbeginn anzugeben.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Nikotin- und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln während des gesamten Reisezeitraums untersagt ist. Der KKH haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Alkohol ist für volljährige TN in dem Rahmen gestattet, den der KKH dafür vorgibt.
Darüber hinaus gilt die Hausordnung des KKH, die als Anhang an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehbar ist.
- -9- Mitwirkungspflichten des TN
Der TN hat auftretende Mängel unverzüglich bei den eingesetzten Freizeitleitenden oder einem Mitarbeitenden im Büro des KKH anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu bitten. Die Freizeitleitenden sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es ein TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der KKH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der KKH kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird das Camp infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der KKH innerhalb einer vom TN gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der TN den Vertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den TN bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom KKH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.
- -10- Haftungsbeschränkung des KKH
Die vertragliche Haftung des KKH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Camp und TN auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der KKH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den KKH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des KKH für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Camp und TN beschränkt.
- -11- Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber dem KKH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Freizeitleiter und Hausleitungen sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen.
Reisevertragliche Ansprüche des TN nach §§ 651c bis 651f BGB gegenüber dem KKH verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes, soweit ein Schaden des TN weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KKH, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem TN und dem KKH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der KKH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- -12- Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der TN dem KKH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Betreuung des TN erforderlich ist. Der KKH hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit/ohne Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Besonderheiten), die der TN dem KKH überlassen hat. Ist der TN mit der über den Vertragszweck hinaus gesetzlich zulässigen Verwendung seiner Daten nicht einverstanden, so hat er das Recht, der Verwendung der Daten zu widersprechen. Der TN hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim KKH gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@kirschkamperhof.de oder unter der u. g. Adresse kann der TN der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit kostenfrei widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
- -13- Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem KKH und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der TN kann den KKH nur in Krefeld verklagen. Für Klagen durch den KKH gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Soweit der TN Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
- -14- Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist der Kirschkamperhof e. V., vertreten durch den Vorstand: Christian Seitzinger, Dr. Andreas Wendt, Martina Vogel, Anna-Lena Sichelschmidt, Daniela Jahn
Anschrift: Luiter Weg 238,
47802 Krefeld
Tel.: 02151 / 966996
Fax: 02151 / 966998
E-Mail: info@kirschkamperhof.de
Homepage: www.kirschkamperhof.de
Kontoverbindung:
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
IBAN (Kirschkamperhof allgemein): DE 78 3546 1106 8510 3010 14
IBAN (ausschließlich für TN-Beiträge): DE81 3546 1106 8510 3010 57
Anhang: Hausordnung des Kirschkamperhofs
Diese Hausordnung gilt für alle Teilnehmenden der Camps auf dem Kirschkamperhof.
Als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie einzuhalten.
- Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr.
- Alkohol-, Nikotin und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln ist während der gesamten Dauer des Camps untersagt
- Bei Feuer ist den Notausgängen zu folgen. Sammelplatz ist der Sandplatz bei den Tieren (Corral).
- Feuerlöscher sind nur im Notfall zu benutzen.
- Unser Haus ist über eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Rückt die Feuerwehr wegen eines Fehlalarmes aus, trägt der Verursacher die Kosten (ca. 1000,- €).
- Sämtliche Tiere dürfen nur unter Anleitung eines Mitarbeitenden gefüttert werden.
- Zäune und Absperrbänder dienen dem Schutz der Menschen und Tiere. Sie werden als Grenze respektiert.
- Camper bleiben auf dem Hof-Gelände und verlassen es nur mit einem Betreuenden.
- Die Mädchenzimmer dürfen nur von Mädchen betreten werden, die Jungszimmer nur von Jungs.
- Alle Einrichtungsgegenstände, Hof-Materialien und festen Teile der Häuser sind pfleglich zu behandeln. Sie werden nicht bemalt, zerkratzt, zerstört oder entwendet. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden trägt der Verursacher.
- Unser Sanitärsystem baut auf eine eigene Kläranlage und ist sehr empfindlich. In die Toiletten gehören daher keine Fremdkörper wie Hygieneartikel oder sonstiges. Stark verdreckte Schuhe oder Kleidungsstücke dürfen ausschließlich in der Außendusche ausgewaschen werden. Camper waschen sich nach dem Besuch der Schlammpfütze ebenfalls in der Außendusche ab.
- Die Schuhe werden im Eingangsbereich der Häuser ausgezogen, um zu den Gästezimmern und zur Kapelle zu gelangen. Die Aufenthaltsräume und Esssäle dürfen mit sauberen Schuhen betreten werden.
- Die Nutzung von Handys und sonstigen elektronischen Geräten ist ausschließlich außerhalb der Programme auf den Zimmern erlaubt. Für verlorene gegangene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Fotos und Videos dürfen nicht ohne Einwilligung der betreffenden Personen gemacht werden.
- Im Innenhof sind Wasser- und Ballspiele aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Für die Unterbringung sind Bettlaken, Kopfkissenbezug und Deckenbezug sowie Handtücher mitzubringen. Wird ein Schlafsack verwendet, so sind Bettlaken und Kopfkissenbezug dennoch Pflicht.
Weitere Hinweise zum Datenschutz
Einwilligung zur Verwendung/Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial
Sie haben als betroffene Person bzw. als Personensorgeberechtigte Ihres minderjährigen Kindes das Recht, gegenüber dem Kirschkamperhof die Rechte nach Kapitel 3 DSG-EKD wahrzunehmen, insbesondere Auskunft über die Informationen nach Art. 17 DSG-EKD, über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten (Art. 19 DSG-EKD), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 20 DSG-EKD), die Löschung Ihrer Daten (Art. 21 DSG-EKD), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 22 DSG-EKD) und die Übertragung Ihrer Daten (Artikel 24 DSG-EKD) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sie können ferner nach Art. 25 DSG-EKD Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich auch bei dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD, Außenstelle Dortmund für die Datenschutzregion Mitte-West, Friedhof 4, 44135 Dortmund, Telefon: +49 (0)231 533827-0, E-Mail: mitte-west@datenschutz.ekd.de beschweren.
Zusätzlich können Sie Ihre Rechte noch gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kirschkamperhofs geltend machen.
Stand AGB: 1.11.2020