Sternstunden 1 – 21.11. - 23.11.2025 Termine, freie Plätze und Preise: Persönliche Angaben Vor- & Nachname: Zusatz (z.B. Wohngruppe): Geburtsdatum: Männlich Weiblich Straße und Hausnummer: PLZ, Ort, Land (wenn außerhalb Deutschlands): Namen aller Erziehungsberechtigten: Telefon: Mobil: Notfall-Nr. (während des Camps): E-Mail des anmeldenden Erziehungsberechtigten: Krankenversicherung: Vegetarische Kost Kein Schweinefleisch Mein Kind möchte auf ein Zimmer mit: Mein Kind war schon einmal auf dem Kirschkamperhof: Nein Ja, in einem Feriencamp Ja, mit der Schulklasse Ja, als Konfi Daher kennen wir den Kirschkamperhof: Mein Kind hat folgende Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten oder Behinderungen: Mein Kind nimmt folgende Medikamente (bitte alle Medikamente inkl. Angabe der Einnahme auflisten): Das sollten wir über Ihr Kind wissen, um es optimal betreuen zu können: Sonstige Bemerkungen: Folgende Personen sind berechtigt, mein Kind (am Ende des Camps, im Notfall vorab) abzuholen: Name und Telefonnummer Name und Telefonnummer Name und Telefonnummer Ich überweise gerne... Euro zusätzlich, um anderen eine Camp-Woche zu ermöglichen. AGBs: 1. Reisebedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zustande kommenden Reisevertrags zwischen dem Kirschkamperhof und seinen Reisegästen bzw. Kunden. 2. Abschluss des Reisevertrages Anmeldungen für unsere Camps sind schriftlich an die unten genannte Anschrift des Kirschkamperhof e. V. als Reiseveranstalter zu richten. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei einer elektronischen Anmeldung über das Anmeldesystem der Homepage www.kirschkamperhof.de, wird der Eingang der Buchung auf schriftlichem oder elektronischem Wege bestätigt. Dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die elektronisch ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung muss in jedem Fall schriftlich (per Post, Fax oder eingescannt als E-Mail-Anhang) an den Kirschkamperhof e. V. gesendet werden. Mit der Anmeldung bietet der Reisegast dem Kirschkamperhof e. V. den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt zustande, indem der Kirschkamperhof e. V. diese Anmeldung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung der Anmeldebestätigung. Erfolgt die Buchung weniger als sieben Werktage vor Camp-Beginn, ist der Kirschkamperhof hierzu nicht verpflichtet. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze. Hierüber gibt die Belegungsampel auf unserer Homepage Auskunft. Grün bedeutet, dass für dieses Camp Anmeldungen möglich sind. Gelb bedeutet, dass sich das Camp bereits gefüllt hat und nur noch eine überschaubare Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Rot bedeutet, dass das Camp für einige oder alle ausgeschriebenen Altersgruppen bereits ausgebucht ist. Die Belegungsampel garantiert keine Verfügbarkeit. Eine verbindliche Zusage für das Camp erhalten Sie in jedem Fall erst mit der Anmeldebestätigung. Bitte informieren Sie sich bei einer gelben oder roten Ampel zunächst telefonisch über verfügbare Plätze. Die Umsetzung der auf der Anmeldung angegeben Zimmerwünsche kann nicht garantiert werden. 3. Leistungen und Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Anmeldebestätigung. Neben Unterkunft in Mehrbettzimmern und Vollpension sind die Programmgestaltung sowie die pädagogische Betreuung der Gäste Teil der Leistungen. Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. 4. Bezahlung Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erhält der Kunde bei verfügbaren Plätzen eine Anzahlungs-Rechnung in Höhe von EUR 50,- pro Person und Camp. Die Anzahlung wird auf den Restreisepreis angerechnet. Ca. 4-6 Wochen vor dem Camp erhält der Kunde die Rechnung über den Restbetrag. Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so ist der Kirschkamperhof e. V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren. Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. 5. Rücktritt durch den Reisegast / Stornokosten Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Tritt der Teilnehmer zurück, so verliert der Kirschkamperhof e. V. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist jedoch berechtigt, vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kirschkamperhof e. V.: – bis 43 Tage vor Camp-Beginn: 10% des Reisepreises – bis 14 Tage vor Camp-Beginn: 25% des Reisepreises – bis 7 Tage vor Camp-Beginn: 50% des Reisepreises – bei Nichtantritt des Camps: 90 % des Reisepreises Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 6. Umbuchungen Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung des Camps Änderungen hinsichtlich des Reisetermins vorgenommen werden (Umbuchungen), so erhebt der Kirschkamperhof e. V. bis 4 Wochen nach Erhalt der Anzahlung ein Umbuchungsentgelt von 25,- € je Änderungsvorgang. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Es steht dem Kunden frei, dem Kirschkamperhof e. V. nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in Form des Umbuchungsentgeltes überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Es ist nicht möglich, Ersatzteilnehmer zu benennen. 7. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Kirschkamperhof e. V. kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kirschkamperhof e. V. verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ebenfalls kann der Kirschkamperhof e. V. vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen nach Camp-Beginn kündigen, wenn die Gründe der Absage vom Kirschkamperhof e. V. nicht zu vertreten sind, oder wenn der Durchführung des Camps Hindernisse entgegenstehen, die vom Kirschkamperhof e. V. nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet. Der Kirschkamperhof e. V. kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Camps ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des Kirschkamperhof e. V., die auch durch den Freizeitleiter ausgesprochen werden kann, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist oder der Teilnehmer sich sonst stark vertragswidrig verhält. Kündigt der Kirschkamperhof e. V., so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. evtl. ersparter Aufwendungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. 8. Persönliche Voraussetzung, Aufsichtspflicht und Betreuung Mit Zustandekommen des Reisevertrags erlauben die Erziehungsberechtigten Ihrem Kind, an allen Camp-Aktivitäten teilzunehmen. Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmer an den angebotenen Aktivitäten aktiv beteiligen. Ausnahmen sind dem Kirschkamperhof e. V. ausdrücklich, am Besten schriftlich, anzuzeigen. Angebote in Ferien-Camps, in der Natur und mit Tieren beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Der Kirschkamperhof e. V. verpflichtet sich, die jeweiligen Programme immer so gestalten, dass jeder Teilnehmer einen sicheren Umgang mit den angebotenen Aktionen erlernt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen in eigener Verantwortung (auf eigene Gefahr) erfolgt. Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen sind dem Kirschkamperhof e. V. vor Veranstaltungsbeginn anzugeben. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass Alkohol-, Nikotin und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln während des gesamten Reisezeitraums untersagt ist. Der Kirschkamperhof haftet nicht für daraus resultierende Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Darüber hinaus gilt die Hausordnung des Kirschkamperhofs, die als Anhang an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehbar ist. Durch Abschluss des Reisevertrages übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam („CBs“). Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen der CBs Folge zu leisten hat. Die Erziehungsberechtigten erlauben ihrem Kind, sich in freien Zeiten frei auf dem Gelände des Kirschkamperhofs zu bewegen, auch wenn eine Aufsicht hier mitunter nicht durchgängig gegeben ist. Nimmt der/die Teilnehmer/in an zwei aufeinanderfolgenden Camps teil, so ist eine Aufsicht zwischen dem Ende des ersten und dem Beginn des zweiten Camps nicht gewährleistet. Der/die Teilnehmer/in kann selbstverständlich auf dem Kirschkamperhof warten und am Mittagessen teilnehmen. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in vom Camp ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport zu tragen (siehe auch Punkt 7). Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine Einzelbetreuung nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Für verloren gegangene und vergessene Gegenstände und Kleidung übernehmen wir keine Haftung! Fundsachen werden grundsätzlich eine Woche nach Camp-Ende entsorgt. Wir empfehlen keine Wertgegenstände und elektronischen Geräte mitzuführen. Eine Teilnahme an den Camps des Kirschkamperhof e. V. ohne Übernachtung ist nicht möglich oder nur, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich erwähnt wird. 9. Mitwirkungspflichten des Reisegastes Der Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich bei den eingesetzten Freizeitleitern („Head-CB“ und „Referent“ genannt) oder einem Mitarbeiter im Büro des Kirschkamperhof e. V. anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu bitten. Die Freizeitleiter sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es ein Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kirschkamperhof e. V. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kirschkamperhof e. V. kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird das Camp infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Kirschkamperhof e. V. innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Kirschkamperhof e. V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten. 10. Haftungsbeschränkung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Camp und Teilnehmer auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Kirschkamperhof e. V. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Kirschkamperhof e. V. gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Kirschkamperhof e. V. für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Camp und Teilnehmer beschränkt. 11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Camps gegenüber dem Kirschkamperhof e. V. schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Freizeitleiter und Hausleitungen sind nicht befugt, Mängel oder Ansprüche anzuerkennen. Reisevertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB gegenüber dem Kirschkamperhof e. V. verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Kirschkamperhof e. V. Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder der Kirschkamperhof e. V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und alle Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 12. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Kirschkamperhof e. V. zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Betreuung des Teilnehmers erforderlich ist. Der Kirschkamperhof e. V. hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt für alle Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Wohnort mit/ohne Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Kunde dem Kirschkamperhof e. V. überlassen hat. Ist der Kunde mit der über den Vertragszweck hinaus gesetzlich zulässigen Verwendung seiner Daten nicht einverstanden, so hat er das Recht, der Verwendung der Daten zu widersprechen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Kirschkamperhof e. V. gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@kirschkamperhof.de oder unter der u. g. Adresse kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung jederzeit kostenfrei widersprechen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. 13. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kirschkamperhof e. V. und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reisegast kann den Kirschkamperhof e. V. nur in Krefeld verklagen. Für Klagen durch den Kirschkamperhof e. V. gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegastes maßgebend. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart. 14. Reiseveranstalter Reiseveranstalter ist der Kirschkamperhof e. V., vertreten durch den Vorstand: Christian Seitzinger, Dr. Andreas Wendt, Martina Vogel, Anna-Lena Sichelschmidt, Daniela Jahn Anschrift: Luiter Weg 238, 47802 Krefeld Tel.: 02151 / 966996 Fax: 02151 / 966998 E-Mail: info@kirschkamperhof.de Homepage: www.kirschkamperhof.de Kontoverbindung: Volksbank Niederrhein eG BIC: GENODED1NRH IBAN: DE78354611068510301014 Anhang: Hausordnung des Kirschkamperhofs Diese Hausordnung gilt für alle Teilnehmenden der Ferien-Camps auf dem Kirschkamperhof („Camper“). Als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie einzuhalten. 1. Die Nachtruhe beginnt um 23 Uhr. 2. Alkohol-, Nikotin und Drogenkonsum, sowie die Einnahme sonstiger bewusstseinsverändernden Mitteln ist während der gesamten Dauer des Camps untersagt 3. Bei Feuer ist den Notausgängen zu folgen. Sammelplatz ist der Sandplatz bei den Tieren (Corral). 4. Feuerlöscher sind nur im Notfall zu benutzen. 5. Unser Haus ist über eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Rückt die Feuerwehr wegen eines Fehlalarmes aus, trägt der Versucher die Kosten (ca. 700,- €). 6. Sämtliche Tiere dürfen nur unter Anleitung eines Mitarbeiters gefüttert werden. 7. Zäune und Absperrbänder dienen dem Schutz der Menschen und Tiere. Sie werden als Grenze respektiert. 8. Camper bleiben auf dem Hof-Gelände und verlassen es nur mit einem Camp-Betreuer. 9. Die Mädchenzimmer dürfen nur von Mädchen betreten werden, die Jungszimmer nur von Jungs. 10. Alle Einrichtungsgegenstände, Hof-Materialien und festen Teile der Häuser sind pfleglich zu behandeln. Sie werden nicht bemalt, zerkratzt, zerstört oder entwendet. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden trägt der Verursacher. 11. Unser Sanitärsystem baut auf eine eigene Kläranlage und ist sehr empfindlich. In die Toiletten gehören daher keine Fremdkörper wie Hygieneartikel oder sonstiges. Stark verdreckte Schuhe oder Kleidungsstücke dürfen ausschließlich in der Außendusche ausgewaschen werden. Camper waschen sich nach dem Besuch der Schlammpfütze ebenfalls in der Außendusche ab. 12. Die Schuhe werden im Eingangsbereich der Häuser ausgezogen, um zu den Gästezimmern und zur Kapelle zu gelangen. Die Aufenthaltsräume und Esssäle dürfen mit sauberen Schuhen betreten werden. 13. Die Nutzung von Handys und sonstigen elektronischen Geräten ist ausschließlich außerhalb der Programme auf den Zimmern erlaubt. Für verlorene gegangene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Fotos und Videos dürfen nicht ohne Einwilligung der betreffenden Personen gemacht werden. 14. Im Innenhof sind Wasser- und Ballspiele aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. 15. Für die Unterbringung sind Bettlaken, Kopfkissenbezug und Deckenbezug sowie Handtücher mitzubringen. Wird ein Schlafsack verwendet, so sind Bettlaken und Kopfkissenbezug dennoch Pflicht. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiere diese. 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